HOME | SPENDEN | FRAG DEN RABBI | KONTAKT
 
Jüdische.Info - Tora, Judentum und jüdische Info
Jüdische.Info » Bibliothek » Das Buch Esther » Gedanken zur Megilla und Purim » "... denn man darf in die Pforte des Königs nicht im Sackgewand eintreten."
DruckenDiese Seite an einen Freund schickendies teilenKommentarKommentar



Book Title Das Buch Esther
« zurück weiter »

"... denn man darf in die Pforte des Königs nicht im Sackgewand eintreten."

"... denn man darf in die Pforte des Königs nicht im Sackgewand eintreten." (4:2)

Dies lehrt, daß man die Synagoge oder das Lehrhaus ("die Pforte des Königs") nicht mit trauriger Miene ("im Sackgewand") betreten soll. Diesbezüglich heißt es: "Kraft und Freude sind in Seiner Gegenwart" (Chronik I 16:27).

(Eretz HaChajim)


« zurück
weiter »

DruckenDiese Seite an einen Freund schickendies teilenKommentarKommentar

Die Rechte am Inhalt dieser Seite liegen beim Autor, Verleger und/oder Chabad.org und werden von unserem Content-Partner, Chabad.org produziert. Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie ihn gerne weiter verbreiten, vorausgesetzt, Sie halten sich an die Copyright Bestimmungen.
 



 


Gedanken zur Megilla und Purim
"... bis zum zwölften Monat, der der Monat Adar ist."
"Es gibt da ein Volk, verstreut und verteilt unter den Völkerschaften ... "
"Und Mordechai wusste Bescheid über alles, das geschehen war ..."
"... denn man darf in die Pforte des Königs nicht im Sackgewand eintreten."
"Auch ich und meine Mädchen werden genauso fasten ..."
"... dann möge der König und Haman heute kommen."
"In jener Nacht entfloh des Königs Schlaf ..."
Zeigen 12 - 18 von 25

MEGILLAT ESTHER

in die deutsche Sprache übersetzt von
Gerald Rosenberg

Dieses Buch ist urheberrechtlich geschützt.
Jede Verwendung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Autors.
Copyright © 2005 / 5765

Pelican Publishing, Postfach 1226, 23769 Fehmarn
ISBN 3-934522 11-4
Chabad hat die Erlaubnis für den Online-Abdruck!
Dieses Buch wurde gedruckt zum Gedenken an unsere lieben Eltern
Irena und Mayer Fried, s.A.